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AGB´S

1.) Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen, die vom Erlebnishof Obergründemich (nachfolgend Betrieb genannt) im Zusammenhang mit dem Reitunterricht, Kursen und ähnlichen Veranstaltungen angeboten werden.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.
Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.
Der Reiter hat sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden.

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.
Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.
Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Gefahrenbereiche und Verbote
   •    Teich: Auf dem Hofgelände befindet sich ein Teich, dessen Zugang offiziell verboten ist. Der Betrieb übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Schäden in diesem Bereich. Eltern haften für ihre Kinder.
   •    Verbotene Bereiche und Handlungen:
   •    Es ist untersagt, Maschinen, Böden, Stroh-, Heu- oder Siloballen zu erklimmen, darauf zu klettern oder sich in entsprechendes Heu oder Stroh hineinzulegen. Eltern haften auch hier für ihre Kinder.
   •    Pferde, die von Privatleuten am Stall untergebracht sind, dürfen weder angefasst, noch geführt, noch gefüttert werden.

c. Helmpflicht
Für alle Reiter besteht Helmpflicht. Dies gilt auch beim Putzen der Pferde.

d. Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

e. Umgang mit den Pferden
Reiter dürfen ausschließlich das ihnen zugeteilte Pony bzw. Pferd putzen, führen und fertig machen. Die Zuteilung erfolgt durch die Reitlehrer.

 

f. Hinweise
Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern und streicheln der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

 

g. Weitere Ausrüstung der Reiter
Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Pflicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

 

h. Auskunftspflicht
Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

 

i. Verhalten auf dem Reiterhof
Ein respektvoller Umgang mit Pferden, anderen Reitschülern, dem Personal und dem Eigentum der Reitschule ist selbstverständlich. Die Einhaltung der auf dem Reiterhof geltenden Regeln und Anweisungen ist verpflichtend.



4.) Vergütung und Zahlungsverpflichtungen

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste und wird bei Buchung verbindlich.
   •    Zahlungsmodalitäten: Rechnungen werden automatisch über das Buchungssystem erstellt. Der Einzug erfolgt wenige Tage später über das Lastschriftverfahren.

Verzug und Gebühren

• Der Kunde hat außerdem die durch den Verzug entstehenden weiteren Kosten, einschließlich der Kosten für ein Inkassoverfahren, zu tragen.

• Inkassoverfahren
Sollte eine Zahlung trotz Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist eingehen, behält sich der Betrieb vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu übergeben. Dabei entstehen zusätzliche Kosten, die ebenfalls vom Schuldner zu tragen sind.

   •    Mahngebühren: Für jede Mahnung fallen Gebühren in Höhe von 5 Euro an.
   •    Rücklastschriftgebühren: Gebühren, die durch eine Rücklastschrift entstehen, sind in voller Höhe vom Reitschüler bzw. dessen Erziehungsberechtigten zu tragen.
   •    Abonnement: Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz).

 

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.
Dem Erlebnishof Obergründemich obliegt es, im Falle des Ausfalls einzelner Reitlehrer, die anstehenden Reitstunden mit anderen qualifizierten Reitlehrern zu besetzen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden stets die Möglichkeit zur Teilnahme an ihren gebuchten Reitstunden haben. Ein Anspruch auf Ersatz einer Reitstunde aufgrund eines Trainerwechsels besteht jedoch nicht.
Sollte der Reitunterricht aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie beispielsweise akuten Personalmangels aus gesundheitlichen Gründen ausfallen und der Betrieb trotz intensiver Bemühungen keinen Ersatz finden, ist dieser Ausfall grundsätzlich im monatlichen Beitrag enthalten. Diese Regelung gilt bis zu einem Höchstmaß von sechs Wochen pro Jahr, einschließlich der regulären Schließzeiten und anderer betriebsbedingter Schließungen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung versäumter Stunden.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen (z. B. Krankheit, Nichterscheinen), wird eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden nicht gewährt.

6.) Schließzeiten

Der Erlebnishof Obergründemich bleibt jedes Jahr grundsätzlich während der Weihnachtsferien und für zwei Wochen innerhalb der Sommerferien geschlossen. Die genauen Termine der Schließtage werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Schließzeiten sind im monatlichen Beitrag mit einkalkuliert.

7.) Buchung und Stornierung von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.
   •    Gruppenstunden:
Eine Stornierung muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde erfolgen, um eine Gutschrift des verwendeten Guthabens zu ermöglichen. Eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
   •    Einzelstunden (z. B. Reittherapie, Longenstunden oder Einzelunterricht):
Eine Stornierung muss spätestens 48 Stunden vor Beginn der Reitstunde erfolgen. Andernfalls wird die Stunde vollständig berechnet.
   •    Kulanzregelung:
Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig storniert wurden, innerhalb von zwei Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Bei Nichtwahrnehmung oder fehlenden Ersatzterminen verfällt diese Möglichkeit.

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8.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtig: Nach Kündigung eines Reitschulabonnements hat der Betrieb das Recht, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen Nachfolger für den freigewordenen Reitstundenplatz auszuwählen. Wenn ein zuvor gekündigtes Reitschulabonnement erneut aufgenommen werden soll, wird der Reitschüler auf die Warteliste gesetzt.

 

 9.) Rechte und Pflichten bei Kursen und Sonderregelungen

Details zu Rechten und Pflichten sowie zu den Inhalten eines Kurses werden in der jeweiligen Kursbeschreibung festgelegt. Sonderbedingungen, die von diesen AGB abweichen, werden dort beschrieben und mit der Buchung akzeptiert.
Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

10.) Sonderregelung im Todesfall

Im Falle des Todes des Reitschülers wird der Vertrag automatisch beendet.

11.) Ponyschule

Die Buchung der Ponyschule ist für alle Longen- und Gruppenkinder verpflichtend. In der Ponyschule lernen die Kinder den Umgang, das Putzen, Satteln und Trensen der Pferde und können diese Aufgaben selbstständig vor ihren gebuchten Stunden durchführen.

12.) Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung der Reitstundenverwaltung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

13.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

14.) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Der Gerichtsstand ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand 01.01.2025

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