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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Reitschule:
 

AGB´S

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Erlebnishof Obergründemich (nachfolgend Betrieb genannt) und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht.

 

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand des Vertrags ist die Erteilung von Reitunterricht. Der Vertrag kommt zustande, indem sich der Reitschüler in unserem Online-Buchungssystem registriert, den dabei entstandenen Anmeldebogen unterschrieben im Betrieb abgibt und der Betrieb durch Aktivierung bzw. Freischaltung zustimmt. Bei Minderjährigen muss die Unterschrift durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Je nach Vereinbarung und Freischaltung kann der Unterricht durch individuelle Buchung von Terminen über das Buchungssystem und/oder als regelmäßiger Stammplatz erfolgen. Die Zuweisung der Stammplätze erfolgt durch den Betrieb.

Der Unterricht erfolgt als Reitstunde in Theorie und Praxis am Pferd. Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und den Ausführungsort obliegt den Reitlehrern.

Der Reiter hat sich rechtzeitig zur Vorbereitung des Pferdes am Hof einzufinden.

 

3.) Risiko und Haftung

Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr. Reiten birgt grundsätzlich ein Risiko, da das Verhalten der Tiere nicht immer vorhergesehen werden kann.

a. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung der Reitschüler werden empfohlen.

Insbesondere weisen wir darauf hin, dass durch den Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen für Unfälle und Schäden, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur soweit übernommen wird, als der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit Dritter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Haftungsansprüche müssen unmittelbar und unverzüglich nach dem Schadensereignis angemeldet werden.

Der Betrieb haftet nicht für Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstiger Wertgegenstände.

b. Aufsichtspflicht

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.

c. Hinweise

Reitplätze, Koppeln, Pferdeboxen u.ä. dürfen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis betreten werden. Das Füttern der Pferde ist nur nach Absprache gestattet.

d. Helmpflicht

Alle Reiter müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Reithelme können bei uns auch ausgeliehen werden.

e. Weitere Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhe wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk ist die Teilnahme am Unterricht nicht möglich.

f. Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bzw. deren Sorgeberechtigte bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reitunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

g. Verhalten auf dem Reiterhof

Ein respektvoller Umgang mit Pferden, anderen Reitschülern, dem Personal und dem Eigentum der Reitschule ist selbstverständlich. Die Einhaltung der auf dem Reiterhof geltenden Regeln und Anweisungen ist verpflichtend.

 

 

4.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Sollten die Preise angepasst werden, wird dies vorher kommuniziert.

Das Reitabo ist vom Reitschüler jeweils bis zum 5. eines Monats zu bezahlen und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Monatspreise sind eine Mischkalkulation und basieren auf der üblichen Anzahl an Terminen im Jahr. Für Monate, in denen die Werktage so fallen, dass fünfmaliger Unterricht erfolgt, muss nicht entsprechend mehr bezahlt werden. Umgekehrt reduziert sich der Preis aber auch nicht, wenn durch Ferien und Feiertage weniger Termine im Monat stattfinden.

Einzelreitstunden, Ausritte, Kurse oder sonstige Veranstaltungen müssen bei Anmeldung bezahlt werden. 

5.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommener Reitstunden wird nicht gewährt.

Dem Erlebnishof Obergründemich obliegt es, im Falle des Ausfalls einzelner Reitlehrer die anstehenden Reitstunden mit anderen qualifizierten Reitlehrern zu besetzen, um sicherzustellen, dass unsere Kunden stets die Möglichkeit zur Teilnahme an ihren gebuchten Reitstunden haben. Es sei jedoch ausdrücklich festgehalten, dass daraus kein Anspruch auf Ersatz einer Reitstunde aufgrund eines Trainerwechsels seitens des Kunden resultiert.

Sollte der Reitunterricht aufgrund unvorhersehbarer Umstände, wie beispielsweise akutem Personalmangel aus gesundheitlichen Gründen, ausfallen und der Erlebnishof Obergründemich trotz Bemühungen keinen Ersatzlehrer finden, ist dieser Ausfall grundsätzlich im monatlichen Beitrag enthalten. Diese Regelung gilt bis zu einem Höchstmaß von 6 Wochen pro Jahr, einschließlich der regulären Schließzeiten und anderer betriebsbedingter Schließungen. In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der versäumten Stunden.

Fällt der Unterricht aus Gründen aus, die im Risikobereich des Reitschülers liegen, wird eine Rückvergütung nicht in Anspruch genommener Reitstunden nicht gewährt.

 

 6.) Schließzeiten

Der Erlebnishof Obergründemich bleibt jedes Jahr grundsätzlich während der Weihnachtsferien und für zwei Wochen innerhalb der Sommerferien geschlossen. Die genauen Termine der Schließtage werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Schließzeiten sind im Monatlichen Beitrag mit einkalkuliert.

 

7.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Buchung und Stornierung von Teilnahmen erfolgt generell ausschließlich über das Online-Buchungssystem und ist verbindlich.

Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, so ist die Teilnahme möglichst frühzeitig über das Online-Buchungssystem zu stornieren, damit der Platz für andere Teilnehmer frei wird.

Wird eine Anmeldung zu einer individuellen Reitstunde rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (48 Stunden vor dem Termin) storniert, so wird das verwendete Guthaben gutgeschrieben und kann für eine spätere Buchung verwendet werden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Wird die Teilnahme an einem Stammplatz eines Reitabos storniert, so besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Aus Kulanz können Termine, die rechtzeitig vor Ablauf der Stornofrist (24 Stunden vor dem Termin, bei Einzelstunden 48 Stunden) storniert wurde, innerhalt von 2 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so verfällt diese Nachholmöglichkeit automatisch.

Bei kurzfristiger Absage nach Ablauf der Stornofrist oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

8.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Abgabe des Anmeldebogens und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende und ist dem Betrieb schriftlich mitzuteilen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Wichtig: Nach Kündigung eines Reitschulabonnements hat der Betrieb das Recht, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen Nachfolger für den freigewordenen Reitstundenplatz auszuwählen. Wenn ein zuvor gekündigtes Reitschulabonnement erneut aufgenommen werden soll, wird der Reitschüler auf die Warteliste gesetzt.

 9.) Buchung und Absage von einer Kursteilnahme oder eines Ferienangebots

Die Bezahlung der Reitkurse ist mit Rechnungserhalt und vor Lehrgangsbeginn auf das genannte Konto zu überweisen.

Die Unterbringungsmöglichkeiten sowie die Kosten für die Unterbringung eines Gastpferdes können vorab beim Veranstalter erfragt werden.

Für Ferienangebote und Lehrgänge gilt: Eine Absage bis zu einer Woche vor dem gebuchten Termin führt zu einer Stornogebühr von 50%, danach wird die volle Gebühr fällig.

 

10.) Datenschutz

Die persönlichen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Reitstundenverwaltung verwendet.

 

11.) Änderungen der AGBs

Die Reitschule behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über etwaige Änderungen rechtzeitig informiert.

 

12.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Mit der Teilnahme am Reitunterricht erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Stand 31.01.2024

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